Hilfreiche und nützliche Links
In einigen Bundesländern existieren Ergänzungsschriften zu einzelnen Vorschriften, da manche Aussagen zu „schwammig“ formuliert sind. Hier finden sie u.a. eine hilfreiche Auflistung von Links zu den geltenden Vorschriften und den Interpretationsschriften der Bundesländer, sofern vorhanden.
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit dieser Auflistung. Bei Fragen wenden Sie sich an die jeweiligen Unfallkassen Ihres Bundeslandes.
Zum 1. April 2009 tritt die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Kindertageseinrichtungen“ (GUV V S2) in Kraft. Sie gilt für den Bau und die Ausstattung von Kinderkrippen und Kindergärten. Parallel zu dieser UVV wurde die erläuternde Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz „Kindertageseinrichtungen“ (GUV SR S2) erarbeitet. Zielgruppen der UVV und der Regel sind insbesondere die Träger der Sachkosten (Kommunen, frei gemeinnützige Träger), Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Planer (z. B. Architekten, Landschaftsarchitekten, Ingenieure), Hersteller und Ausführende.
Mit der Einführung der GUV-V S2 und der GUV-SR S2 wird die bisherige „Sicherheitsregeln Kindergärten“ (GUV-SR 2002) zurückgezogen.
DGUV Spitzenverband
Wichtige Vorschriften
Wichtige Änderungen der alten zu den neuen Vorschriften (GUV V S2 und GUV SR S2)
Ergänzungsschriften zu den Hauptschriften GUV SR S2 und Unfallkassen der einzelnen Bundesländer
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Stand: 29.07.2014